Wir bieten unsere Services für Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften (UCITS und AIF), Verbriefungsgesellschaften, regulierte und unregulierte Fondsstrukturen sowie sonstige Investmentvehikel. In vielen Fällen ist die Strukturierung der Leitungsgremien mit unseren Direktoren, die auf Teilzeitbasis agieren, möglich. Wir übernehmen diese Aufgaben und reduzieren Ihre Kosten.
Banken
Bereitstellung von erfahrenen Verwaltungs- und Aufsichtsräten gemäß CSSF-Rundschreiben 12/552 sowie Interims-Geschäftsführern bzw. Vorständen.
- CSSF Rundschreiben 12/552
Kapitalverwaltungsgesellschaften
Bereitstellung von Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie Day-to-day Interims-Geschäftsführern (Conducting Officers).
- CSSF Rundschreiben 18/698 – Genehmigungs- und Organisationsanforderungen an Investmentfondsverwaltungsgesellschaften
Verbriefungsgesellschaften
Bereitstellung von Geschäftsführern.
- Gesetz vom 22. März 2004 über die Verbriefung
UCITS Fonds
Bereitstellung von Verwaltungsräten.
- Gesetz vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen
- CSSF Rundschreiben 18/698
AIF
Bereitstellung von Geschäftsführern und Verwaltungsräten.
- Gesetz vom 15. Juni 2004 (SICAR)
- Gesetz vom 13. Februar 2007 (SIF)
- Gesetz vom 12. Juli 2013 über Verwalter alternativer Investmentfonds
- Gesetz vom 23. Juli 2016 (RAIF)
- CSSF Rundschreiben 18/698
Sonstige Finanzvehikel
Bereitstellung von Geschäftsführern und Verwaltungsräten.
- Gesetz vom 10. August 1915 über die Handelsgesellschaften